1. ALLGEMEINES

1.1

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für sämtliche Verträge über Kommunikationsdesign-Leistungen zwischen dem Kommunikationsdesigner und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten.

1.2

Ebenso gelten diese AGB, wenn der Kommunikationsdesigner trotz Kenntnis von entgegenstehenden oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3

Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn der Kommunikationsdesigner ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. VERTRAGSGEGENSTAND; URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

2.1

Jeder an den Kommunikationsdesigner erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der darauf abzielt, Nutzungsrechte an den erstellten Werken zu gewähren. Der Vertrag umfasst nicht die Prüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten des Kommunikationsdesigners. Ebenso wenig betrifft er die Überprüfung von Kennzeichen oder anderer schutzrechtlicher Aspekte der Arbeiten des Kommunikationsdesigners. Der Auftraggeber ist für eigene Recherchen verantwortlich.

2.2

Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die notwendigen Schutzvoraussetzungen, z.B. die sogenannte Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht erfüllt sein sollten. Somit gelten in solchen Fällen insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regelungen der §§ 31 ff. UrhG. Darüber hinaus stehen den Parteien in solchen Fällen die urheberrechtlichen Ansprüche gemäß §§ 97 ff. UrhG zu.

2.3

Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Kommunikationsdesigners weder im Original noch bei Reproduktionen verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jegliche Nachahmung – einschließlich von Teilen – ist untersagt. Ein Verstoß gegen diese Regelung berechtigt den Kommunikationsdesigner, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zusätzlich zur regulären Vergütung zu verlangen.

2.4

Der Kommunikationsdesigner gewährt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Sofern nicht anders vereinbart, werden ausschließlich einfache Nutzungsrechte eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

2.5

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

2.6

Der Kommunikationsdesigner ist als Urheber auf den Vervielfältigungsstücken zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Kommunikationsdesigner, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zusätzlich zur regulären Vergütung zu verlangen.

2.7

Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Vergütungshöhe. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2.8

Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur innerhalb des vereinbarten Nutzungsumfangs (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über diesen Umfang hinaus ist unzulässig und berechtigt den Kommunikationsdesigner, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zusätzlich zur regulären Vergütung zu verlangen.

3. VERGÜTUNG

3.1

Entwürfe und Reinzeichnungen stellen zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine integrierte Leistung dar. Die Vergütung basiert auf dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungsbeträge verstehen sich als Netto-Beträge und sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zahlbar.

3.2

Wenn keine Nutzungsrechte eingeräumt werden und lediglich Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert werden, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

3.3

Die Erstellung von Entwürfen und alle sonstigen Tätigkeiten des Kommunikationsdesigners für den Auftraggeber sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

4. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG, ABNAHME, VERZUG

4.1

Bei Auftragserteilung sind 50% der Nettovergütung sofort zahlbar. Die verbleibenden 50% der Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind nach Abschluss des Auftrags oder Lieferung des Werks fällig. Diese sind innerhalb von 5 Werktagen ohne Abzüge zahlbar. Bei Teilabnahmen der bestellten Arbeiten ist eine entsprechende Teilvergütung fällig. Bei längeren Auftragszeiträumen oder hohen finanziellen Vorleistungen seitens des Kommunikationsdesigners sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Teilarbeiten erfordern gesonderte schriftliche Vereinbarungen.

4.2

Die Abnahme kann nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

4.3

Bei Zahlungsverzug kann der Kommunikationsdesigner Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN

5.1

Sonderleistungen wie die Überarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Studium von Manuskripten oder Drucküberwachung werden gemäß dem Zeitaufwand entsprechend dem aktuellen AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen separat berechnet.

5.2

Der Kommunikationsdesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, notwendige Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Kommunikationsdesigner die erforderliche Vollmacht zu erteilen.

5.3

Falls Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kommunikationsdesigners abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Kommunikationsdesigner im Innenverhältnis von sämtlichen sich aus dem Vertragsabschluss ergebenden Verbindlichkeiten freizustellen.

5.4

Aufwendungen für technische Nebenkosten, insbesondere spezielle Materialien, Modellerstellung, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck usw., sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5.5

Reisekosten und Spesen im Zusammenhang mit dem Auftrag und in Absprache mit dem Auftraggeber sind vom Auftraggeber zu übernehmen.

6. EIGENTUM AN ENTWÜRFEN UND DATEN

6.1

An den Entwürfen und Reinzeichnungen werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, jedoch erfolgt keine Übertragung des Eigentums.

6.2

Die Originalunterlagen sind dem Kommunikationsdesigner nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, sofern schriftlich nichts Anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust trägt der Auftraggeber die entstehenden Kosten.

7. HAFTUNG

7.1

Bei Aufträgen, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte vergeben werden, übernimmt der Kommunikationsdesigner gegenüber dem Auftraggeber keine Haftung, es sei denn, dem Kommunikationsdesigner ist bei der Auswahl ein Verschulden anzulasten. In solchen Fällen tritt der Kommunikationsdesigner lediglich als Vermittler auf.

7.2

Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionelle Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.

7.3

Für vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jegliche Haftung des Kommunikationsdesigners.

7.4

Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Werks schriftlich beim Kommunikationsdesigner reklamiert werden. Die Frist ist gewahrt, wenn die Beanstandung rechtzeitig abgesendet wird.

8. Stornoregelungen

8.1

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, eine nicht erstattungsfähige Anzahlung, bei Projekten über 9.000€, in Höhe von 30% des Gesamtbetrags des Projektes zu leisten. Diese Anzahlung dient als Sicherheit und Bestätigung des Engagements für das Projekt und wird innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung dieses Vertrags/Angebots fällig.

8.2

Im Fall einer Rücknahme des Projekts durch den Auftraggeber behält sich der Gestalter das Recht vor, eine Stornogebühr von 100% zu erheben. Jedoch hat der Auftraggeber die Möglichkeit, diese Gebühr auf 65% zu reduzieren, wenn er die Rücknahme schriftlich per E-Mail bis spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Projektstart mitteilt. Wenn die Rücknahme zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, bleibt die Stornogebühr bei 100%. Dies wird gemäß den Regelungen in Abschnitt 8.3 gehandhabt.

8.3

Der Kommunikationsdesigner hat gemäß § 649 BGB Anspruch auf 100% der Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie 5% der Vergütung für noch nicht erbrachte Leistungen. Sollte der Kommunikationsdesigner jedoch nachweisen können, dass ihm keine Aufwendungen erspart geblieben sind und er keine alternativen Honorare hätte erzielen können, steht ihm das vollständige Honorar zu.

8.4

Stornierungen oder Änderungen am Projekt müssen schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden. Jegliche Kommunikation bezüglich der Stornierung oder Änderung des Projektes wird erst dann als gültig erachtet, wenn sie schriftlich bestätigt wurde.

8.5

Im Falle einer Stornierung behält der Designer das Recht, bereits erarbeitete Konzepte oder Entwürfe für andere Projekte zu verwenden, es sei denn, dies wird schriftlich anders vereinbart.